In der Wohnanlage sollen Menschen mit und ohne Behinderungen wohnen, die gemeinsam entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse, Interessen und Fähigkeiten gleichberechtigt ihr Zusammenleben organisieren und einen verbindlichen Beitrag für das Zusammenleben leisten. Im Sinne eines inklusiven Leitbildes für das Zusammenleben sind alle eingebunden in die Organisation der Wohngemeinschaft.
Die für die Wohngemeinschaft organisatorisch zu bewältigende Tagesstruktur ist in verschiedene Blöcke unterteilt, die durch die Bewohner im Rahmen entlohnter und unentlohnter Dienste und durch die hauptamtlichen Kräfte sowie durch Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres zu bewältigen sind.
Die dann noch nicht abgedeckten Zeiträume werden von Bewohnern sowie Persönlichen Assistenten oder anderem Personal (z. B. Honorarkräfte oder Ehrenamtliche) abgedeckt.
So genannte unentlohnte Dienste oder Hausarbeiten wie z. B. putzen, kochen oder einkaufen werden von allen Bewohnern für die Gemeinschaft geleistet und können als mietreduzierende Leistungen (nach festen Preis-Leistungslisten) eingerechnet werden.
Bewohner, die aufgrund ihrer Behinderung Unterstützung benötigen, erhalten diese durch ihre Persönliche Assistenz oder können sie als entlohnte Dienste bei Mitbewohnern einkaufen. Die Persönliche Assistenz ist von den behinderten Bewohnern angestellt. Sie müssen nicht in der Wohngemeinschaft wohnen.
Im Wohngebiet eingeplant ist jedoch ein „Pflegestützpunkt“, bei dem man auch spontan Hilfe finden kann. Hier gibt es Unterstützung, wenn sie unvorhergesehen nötig ist. Ferner können hier auch wohninterne Leistungen eingekauft werden.
Zudem wird von den Bewohnern mit Behinderung eine hauptamtliche Kraft finanziert, die vom Träger eingestellt wird. Vorgesehen ist auch, Jugendliche im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres für das Projekt zu gewinnen.
Für die reibungslose Organisation der Dienste wird ein verbindlicher Dienstplan erstellt, der die Belange der nichtbehinderten Bewohner (Semesterpläne, Arbeitszeiten) zu berücksichtigen hat. Die Gesamtzahl der Dienststunden wird innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglichst gleichmäßig verteilt.